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Auf Grund der aktuellen COVID-19 Lage sind die folgenden Hygieneregeln von allen im Training anwesenden Personen zu beachten und befolgen.

 

  1. Beim Betreten von Sportstätten und in den Sanitär- und Umkleideräumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Weiters sind beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene beim Betreten und Verlassen zu nutzen.

  2. Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte ist zu verzichten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  3. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

  4. Während dem Training ist die Anwesenheit von Personen, welche nicht am Training teilnehmen nicht erlaubt.

  5. Umziehen muss zu Hause erfolgen. Ist ein Umziehen zu Hause nicht möglich, so ist die Benutzung der Umkleidekabinen und WC-Anlagen so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.

  6. Das Benutzen der Duschen ist untersagt.

  7. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind stets zu beachten:
       (a) Häufiges Waschen der Hände mit Seife oder Desinfizieren der Hände;
       (b) Einhalten von Abständen (mindestens einen Meter) zwischen sich und anderen (ausgenommen während der Sportausübung);
       (c) Vermeidung von Berührungen von Augen, Nase und Mund;
       (d) Husten oder Niesen in den gebeugten Ellbogen.

  8. Bei Partnerübungen bleibt die Zusammenstellung der Gruppe (zwei oder mehr Trainierende) von Beginn bis Ende des Trainings unverändert.

  9. Die verwendeten Trainingsutensilien (Handpratzen, Schlagpolster etc.) dürfen während dem Training nicht zwischen den Trainingsgruppen getauscht werden.

  10. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.

  11. Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Trainierenden nur in der Halle beziehungsweise der Trainingsfläche stattfinden soll!

  12. Die für das Training verwendeten Räumlichkeiten sind gut zu durchlüften.

  13. Jeder Trainierende nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich den Risiken einer überhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst. Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihres Kindes zu entscheiden.

  14. Trainierende die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fern zu bleiben.

  15. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.

  16. Sportler, in dessen Umfeld ein positiver Covid-19 Fall aufgetreten ist, haben dies unverzüglich der Vereinsleitung zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen.

  17. Beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. entsprechender Krankheitssymptome eines Trainingsteilnehmers ist unverzüglich die Vereinsleitung zu informieren.

  18. Von jedem Trainierenden (bzw. deren gesetzlichen Vertreter/In) ist eine Einverständniserklärung vor Teilnahme am Training auszufüllen.